Unsere AGB

Stand: 01.08.2025

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Der Abschluss eines Betreuungsvertrags bzw. einer Auftragsbestätigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), deren Gültigkeit der Auftraggeber mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der bestehende Vertragspartner in geeigneter Form informiert. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich im jeweiligen Einzelvertrag festgehalten wurden.


2. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach 15 Werktagen ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.

Angebote dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Vertrag kommt erst durch beidseitige schriftliche Bestätigung zustande.


3. Einweisung in das Objekt

Vor Beginn der Dienstleistung verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer in sämtliche erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen einzuweisen.

Auf etwaige Gefahrenquellen ist ausdrücklich hinzuweisen. Erforderliche Schlüssel sind rechtzeitig und vollständig zu übergeben. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Einweisung, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.


4. Bereitstellungspflichten des Auftraggebers

Soweit für die Erbringung der Leistungen Wasser, Strom oder andere Betriebsmittel erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber kostenfrei und in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber bestimmte Werkzeuge oder Arbeitsmittel bereitstellen, müssen diese frei zugänglich, funktionstüchtig und sicher sein.


5. Leistungen und Durchführung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen fachgerecht, zuverlässig und termingerecht auszuführen. Die Ausführung erfolgt individuell nach den Bedürfnissen des Auftraggebers.

Änderungen des Leistungsumfangs können nach Absprache jederzeit erfolgen. Zur Auftragsausführung ist der Auftragnehmer berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich.


6. Schäden und Mängel

Stellt der Auftragnehmer während der Ausführung Schäden am Objekt fest, wird er den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Reparaturen oder die Beauftragung Dritter zur Mängelbeseitigung erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.


7. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  • Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte wird keine Haftung übernommen.


8. Stornierung von Aufträgen

  • Eine Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform.
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin, werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes als Stornogebühr fällig.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Ausführungstermin erhöht sich die Stornogebühr auf 75 % des Auftragswertes.
  • Bereits entstandene Aufwände oder Materialkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


9. Gewährleistung und Mängelrüge

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich zu melden.

Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung durch den Auftragnehmer. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.


10. Preise und Vergütung

Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis gemäß dem jeweils aktuellen Stundensatz. Abgerechnet wird pro angefangene Stunde.

Für Zusatzleistungen, die gesondert beauftragt werden, erfolgt eine separate Rechnungsstellung.


11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt zu begleichen. Materialkosten sind vorab vollständig zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und seine Leistung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.


12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen.


13. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.


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